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Ernennung zum Berufssoldaten für Einsatzversehrten

Es ist ein wichtiges Thema und für alle Soldaten von Interesse, deswegen zitieren wir diesen Artikel von bundeswehr.de 1:1

Wenn einem 1.000 Steine vom Herzen fallen – Einsatzversehrter Träger des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit zum Berufssoldaten ernannt

Seedorf, 04.04.2012.
Oberstabsgefreiter Maik Mutschke wurde zum Berufssoldaten ernannt. Der Kommandeur des Fallschirmjägerbataillons 373, Oberstleutnant Markus Thiel, händigte in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf während eines Bataillonsappells dem Mannschaftsdienstgrad die Ernennungsurkunde aus. Der 26-jährige Fallschirmjäger war während des Karfreitagsgefechtes am 2. April 2010 bei Isakhel in der Region Kunduz durch Aufständische schwer verwundet worden. Die Ernennung erfolgte auf Grundlage des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG).

„Für mich endet heute erfolgreich ein langer Weg der Bürokratie hinsichtlich meiner Versorgung“, so Oberstabsgefreiter Maik Mutschke. „Dieses positive Ende war am Anfang nicht abzusehen, denn Erfahrungen auf dem Gebiet der Einsatzversehrten hatte so gut wie keiner“, unterstrich der gebürtige Brandenburger. „Mir fallen tausende Steine vom Herzen“, so beschreibt der Soldat sein momentanes Gefühl. „Was geschehen ist, kann man nicht mehr rückgängig machen. Die körperlichen Schäden bleiben, aber die Absicherung meiner Zukunft als Berufssoldat haben mir und meiner Familie wieder Hoffnung verliehen.“ Sichtlich glücklich ist Maik Mutschke auch über die Tatsache, dass seine Eltern und seine Freundin an diesem besonderem Tag dabei sein können.

Gesetz garantiert Weiterbeschäftigung nach dem Ernstfall

Aufgrund des EinsatzWVG haben Soldaten einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn während eines Auslandseinsatzes die Erwerbsfähigkeit um mindestens 30 Prozent gemindert wurde. Zum neunten Mal wurde auf Grundlage des EinsatzWVG eine Ernennung zum Berufssoldaten vollzogen.
Der Oberstabsgefreite Mutschke wird in der Fallschirmjägerkaserne zum Materialbewirtschaftungssoldaten ausgebildet. „Ich möchte mich hier ausdrücklich für die Unterstützung und die außergewöhnliche Kameradschaft am Standort bedanken. Ganz besonders aber möchte ich mich für den Rückhalt meiner Familie bedanken, ohne diese Unterstützung wäre es noch schwerer für mich geworden“, machte der sympathische Kamerad Maik Mutschke deutlich.

Wichtige Termine

Ende letzten Jahres trat das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz in Kraft. Neben der Absenkung des für eine dauerhafte Weiterverwendung vorausgesetzten Erwerbsminderungsgrades von bis dahin 50 Prozent auf nunmehr 30 Prozent wurde auch der zeitliche Anwendungsbereich des EinsatzWVG zurückdatiert.
Nach dieser gesetzlichen Neuregelung können auch Betroffene, deren Schädigung durch den Einsatz vor Dezember 2002 stattgefunden hat, einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben – unabhängig davon, wann die Schädigung erkannt wurde. Besonders wichtig hierbei: Die Wiedereinstellung muss in diesen Fällen bis zum 12. Juni dieses Jahres schriftlich beantragt werden.

Hintergrund:

Während des schweren Karfreitagsgefechtes vor zwei Jahren gegen afghanische Aufständische bei Isakhel in der Region Kunduz sind drei Soldaten der Luftlandebrigade 31 gefallen. Acht Soldaten wurden verwundet, davon fünf Kameraden schwer. Darunter auch der Oberstabsgefreite Maik Mutschke. Für seinen Einsatz während des Karfreitagsgefechtes verlieh ihm in Berlin am 29. November 2010 der damalige Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit sowie die Einsatzmedaille Gefecht.

 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ich wünsche Euch Allen ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Auf, dass das neue Jahr von Gesundheit und vielleicht einem bisschen Glück geprägt sei. Einen Rückblick, Ausblick und anderen Krimskrams erspare ich Euch. Wer wissen möchte, was gewesen ist, kann ins Archiv schauen, wen interessiert, wass sich hier ändert, wenn sich denn was ändert, der besucht einfach mal die Seite. ;-)

Schöne Grüße und alles Gute

Christian Maassen

Kleines Update

Wir haben uns erlaubt, die Seite in Details zu verändern. Die Forenlinks in der Menüspalte, sowie die Anmeldung auf der linken Seite habe ich entfernt. Die Anmeldung brauchen im Grunde nur die Admins, sollten wir noch einen Newsletter einrichten, dann wird man sich im Forum dafür anmelden können. die Links zum Forum sind überflüssig geworden, weil der Eintrag in der Menüzeile, direkt unter dem Kopf der Seite, nun endlich so arbeitet, wie er es sollte. In einem ganz kleinen Softwareupdate, werden wir dieses Menü nun noch zentrieren.

In der Chronik gibt es jetzt den Punkt Aufstellungsbefehle, dort könnt Ihr Euch die früheste Geschichte der FlaRak in der Bundeswehr ansehen. Die Dokumente wurden uns freundlicher Weise vom Admin der Seite Sauerlandkaserne.com zur Verfügung gestellt.

Zu den Fotoalben sind auch einige Bilder hinzu gekommen.

Schöne Grüße

Euer 1./21 Webteam

Bundeswehrreform

Keine Standortschließung nach Rasenmäherprinzip

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat im Zuge der Bundeswehr-Reform angekündigt, es werden “keinen Kahlschlag” und keine Verkleinerung nach dem “Rasenmäher-Prinzip” bei den Bundeswehr-Standorten geben. Die Bundeswehr werde “in der Fläche präsent bleiben”, sagte der Verteidigungsminister vor CDU-Kommunalpolitikern in Berlin. Der Minister bekräftigte, dass Standortentscheidungen erst Mitte nächsten Jahres getroffen werden.

900 Soldaten doch nicht die Untergrenze

Überlegungen, sich künftig auf zehn bis 15 Großstandorte zu beschränken, erteilte er ebenso eine Absage wie der grundsätzlichen Schließung von Standorten, die weniger als 900 Dienstposten haben. Genau diese Zahl hatte Guttenberg allerdings selbst in einer Rede vor der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg im Sommer als Grenze für die Sinnhaftigkeit von Standorten genannt.

Guttenberg denkt über Ministeriums-Umzug nach

Zudem ließ Guttenberg Sympathien für einen weitgehenden Umzug seines Ministeriums von Bonn nach Berlin erkennen. Zwar bekannte der Minister sich grundsätzlich zum Bonn-Berlin-Gesetz, in dem eine Aufteilung der Bundesregierung auf die beiden Städte festgeschrieben ist. Man müsse aber sehen, “wieviel Flexibilitätsspielraum ein solches Gesetz hergibt”, sagte er. Die Bonn-Befürworter warnte er vor Übertreibungen in der Umzugsdebatte: “Es ist ja nicht so, dass Bonn als Standort auszubluten droht.”

Eine unabhängige Strukturkommission hatte am Dienstag einen Komplettumzug des Verteidigungsministeriums von Bonn nach Berlin empfohlen. Derzeit arbeiten noch mehr als 80 Prozent der 3090 Beschäftigten in Bonn. Guttenberg betonte, dass es Bereiche des Ministeriums gebe, die “zwingend in der Hauptstadt sein müssen”. Bei anderen Bereichen müsse man das prüfen. Guttenberg will den Bericht der Strukturkommission bis Januar auswerten lassen und sich dann positionieren.

Quelle: tagesschau.de